Punkte
Führerscheinentzug wegen Punkten:
Sie sind mit Verkehrsstraftaten (Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Beleidigung, Nötigung, u.s.w.) oder Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsüberschreitungen, Mobiltelefonieren, Rotlichtmissachtungen u.s.w.) mit mehr als 8 Punkten im Straßenverkehr aufgefallen. Sie haben einen oder mehrere Strafbefehle erhalten, die Fahrerlaubnis wurde Ihnen deshalb entzogen. In diesen Fällen wird die Behörde ein MPU-Gutachten von Ihnen fordern, damit Sie die Zweifel an Ihrer Fahreignung ausräumen können.
Wir bieten Ihnen:
- Einzelberatung und -therapie im Umfang von 1 oder 2 Sitzungen pro Woche/alle zwei Wochen. Dauer 2 bis 4 Monate.
- Abgleich der Fortschritte im Beratungs- und Therapieprozess mit dem Therapieplan.
- Erhebung des Ist-Standes in der Leistungsuntersuchung unter Originalbedingungen einer Begutachtungsstelle.
Inhalt der Beratung/Therapie:
- Analyse der Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Bearbeitung der Deliktursachen
- Soziale, psychische und familiäre Folgen des Führerscheinentzuges
- Aufarbeitung der Entwicklung Ihres Fahrverhaltens
- Wirkung von Emotionen auf Urteilskraft und Leistungsfähigkeit
- Einübung und Training von Selbstkontrolle beim Führen eines Fahrzeuges
- Bearbeiten von Hausaufgaben
- Informationen zum Ablauf der MPU
- Abbau von Vorurteilen gegenüber der MPU